Bargeldloser Zahlungsverkehr in Sachsen
Um neben den großen Geldinstituten als Bank des kleinen Mannes bestehen zu können, haben sich die Sparkassen fortschrittlichen Methoden in der Geldwirtschaft nie verschlossen.
Als Dachorganisation der Sparkassen in Sachsen wurde im Jahr 1907 der Sächsische Sparkassenverband gegründet und ein Jahr später der Giroverband der sächsischen
Gemeinden ins Leben gerufen. Dieser Verband legte den Grundstein für den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland. Sein Begründer, Dr. Johann Christian Eberle, hatte dafür
gesorgt, dass die Girogeschäfte nicht im Rahmen der Sparkassengeschäfte getätigt wurden, um die Spareinlagen nicht zu gefährden. Stattdessen sollten, unabhängig von den Sparkassen, eigene Girokassen gegründet werden. Diese waren als Zweigstellen des Giroverbandes Sächsischer Gemeinden deklariert. Die Geschäfte wurden aber zum größten Teil von den Sparkassenbeamten mit ausgeführt. Sparkassen und Girokassen waren aber rechnungsmäßig getrennt und hatten auch eigene Jahresabschlüsse vorzuweisen. Das Reichsscheckgesetz von 1908 und die Gründung des Giroverbandes Sächsischer Gemeinden waren die Grundlagen für die Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Sachsen. In einem kleinen Garderoberaum der Sächsischen Bank in Dresden begann am 2. Januar des Jahres 1909 die erste deutsche Girozentrale mit ihrer Arbeit. „Das Personal der Girokasse bestand aus einem einzigen Beamten, alles andere war nur Hoffnung“, diese Worte des Sparkassenreformers Eberle verdeutlichen den schweren Anfang.